Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Gemeinwesenverein Haselhorst e.V.
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.gwv-haselhorst.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.12.2025 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 08.01.2026 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Auftrag des Gemeinwesenverein Haselhorst e.V. durch die Büro Montag GbR durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist technisch barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Dieser Webauftritt ist inhaltlich teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Überschriften – Formulierungen und Hierarchie
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern
- Texte werden als Bilder eingebunden
- Linktexte fehlen oder sind nicht aussagekräftig
- PDFs haben teilweise keine Titel, fehlende Alt-Texte und fehlende Tags
- Es fehlen Inhalte in leichter Sprache
- Es fehlen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
Diese Barrieren sollen durch die Mitarbeiterinnen etappenweise bis Ende des Jahres behoben werden.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Ansprechperson
E-Mail
Telefon
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular der Landesbeauftragten
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
